ATB Zeltlager

ATB Zeltlager

  1. Anmeldung und Teilnahmebestätigung

Mit der Überweisung des Teilnehmerbeitrags nach der Anmeldung kommt ein verbindlicher Vertrag zu Stande und sie erhalten per Mail eine Teilnahmebestätigung. Weitere Reiseinfos zum Zeltlager folgen ca. 14 Tage vor Beginn der Freizeit bzw. am Elternabend.

  1. Rücktritt

Der Rücktritt kann nur durch schriftliche Erklärung gegenüber der Gemeinde Maria Hilf erfolgen. Für den Fall des Rücktrittes ergibt sich folgende Rückerstattung: Absage bis 6 Wochen (42 Tage) vor Freizeitbeginn: 75%  des Teilnehmerbeitrags. Absage bis 2 Wochen (14 Tage) vor Freizeitbeginn: 50% vom Teilnehmerbeitrag. Danach keine Kostenerstattung mehr. Stichtag für die Ermittlung der Rückerstattung ist der Tag des Eingangs/Poststempel der schriftlichen Abmeldung beim Anbieter der Maßnahme

  1. Haftung

Eine Haftung des Veranstalters für den Fall, dass eine Veranstaltung nach erfolgter Teilnahmebestätigung/Anmeldung abgesagt werden muss, wird nicht übernommen. Durch eine vorzeitige Beendigung (krankheitsbedingt, höhere Gewalt, Regelverstöße oder auf eigenen Wunsch) der Freizeit, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrags.

  1. Höhere Gewalt / Grundregeln

Wird das Zeltlager durch nicht voraussehbare höhere Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, z.B. akuten Unwetterwarnungen  behält sich die Lagerleitung vor das Zeltlager vorzeitig zu beenden. Sollten Sie während des Zeltlagers nicht zu Hause sein, stellen sie sicher das ihr Kind bei ihrem Notfallkontakt unterkommt.

  1. Versicherung

Alle Teilnehmenden und das Team sind durch den Anbieter für die Dauer des Aufenthaltes haftpflicht- und unfallversichert (Private Haftpflichtversicherung haben Vorrang). Für den Verlust von Sachen haftet der Teilnehmenden bzw. dessen Sorgeberechtigten. Bei Krankheitsfällen wird die Krankenversicherung des Teilnehmenden in Anspruch genommen. Elektrogeräte (Smartphone etc.) sind nicht haftpflichtversichert und sind zuhause zu belassen.

  1. Betreuung

Alle Freizeiten werden von geschulten und ausgesuchten ehrenamtlichen Personen betreut.

  1. Spielregeln

Setzt sich der Teilnehmenden trotz Mahnungen wiederholt über Regeln zwischenmenschlichen Zusammenlebens hinweg oder begeht sonstige grobe Verstöße, behält sich die Lagerleitung vor den Teilnehmenden vom Lagerleben auszuschließen bis der Teilnehmende von den  Sorgeberechtigten/Notfallkontakt am Zeltplatz abgeholt wird.
Als schwerwiegender Verstoß gegen die Regeln gilt insbesondere: Das eigenmächtige Entfernen von der Gruppe / dem Lager,  die Ausübung von Gewalt, jeglicher Art,  gegen andere Teilnehmende, Betreuer und/oder Dritte.
Bei Schäden, die unter Vorsatz und eindeutig auf das Verhalten des Teilnehmenden zurückzuführen sind, werden dem Sorgeberechtigten  die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.

Besuche Dritter am Zeltplatz, z.B. der Eltern, während der Freizeit sind grundsätzlich untersagt, da sie den geregelten Tagesablauf der Freizeit stören und ggf. zu Heimweh führen.

Mir ist bekannt, dass die Gemeinde Maria Hilf,  sowie die aktuelle Lagerleitung keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände übernimmt. Ausgenommen ist das, durch das Team, verwaltete Taschengeld oder Taschenmesser. 

  1. Eignung der Teilnehmer

Der Teilnehmende muss körperlich und geistig in der Lage sein, die Anforderungen eines Zeltlagers zu bewältigen. Dazu gehören z.B. Schwimmbadbesuch, Nachtwanderungen, Lagerfeuer, Waldtage, Wanderungen, Übernachtungen unter freiem Himmel und selbständige Körperhygiene mit Toilettengang.

  1. Weitere Regelungen

Für die Abwicklung des Anmeldeverfahrens, die Buchhaltung, die Förderung, die Evaluation der Maßnahmen sowie für eine spätere Kontaktaufnahme werden die Daten der Teilnehmenden elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur in den engen Grenzen des Datenschutzes. Eine kommerzielle Verwertung erfolgt nicht. Während der Maßnahmen werden von den Teilnehmenden Fotos, Video- und Tonaufnahmen gemacht, diese dürfen anschließend für die Öffentlichkeitsarbeit des Trägers genutzt und veröffentlicht werden. 

Datenschutzbeauftragter: 
Bistum Limburg Bischöfliches Ordinariat
Roßmarkt 4
65549 Limburg
E-Mail:
Ordinariat@bistumlimburg.de